"Schächten" von Tierarzt untersagt: Linzer Muslime gehen vor
Gericht
Der Verfassungsgerichtshof soll in einem Präzedenzfall entscheiden, ob
ein Verbot des Schächtens eine "Einschränkung der
Religionsfreiheit" darstellt. Das fordern Muslime in Oberösterreich.
Veterinär-Landesrat Achatz spricht im Zusammenhang mit Schächten von
Tierquälerei.
Schächten ist die rituelle Schlachtung von Tieren, die im Islam und im
Judentum angewendet wird. Dabei wird ein Tier mit einem raschen Kehlschnitt
getötet. Damit das Tier so weit wie möglich ausbluten kann, erfolgt das
Schächten ohne Betäubung. Verfechter dieser Schlachtungsart verweisen
darauf, dass das Tier ohnehin sofort das Bewusstsein verliere, Tierschützer
hingegen sprechen von einem qualvollen Tod.
Verfassungsgerichtshof soll entscheiden
Die Diskussion, ob das Schächten in Österreich generell erlaubt oder
verboten werden soll, spitzt sich nun zu. Linzer Muslime haben jetzt einen
Präzedenzfall geschaffen, damit die Sache ausjudiziert werden kann. Eine
Anzeige gegen einen oberösterreichischen Amtstierarzt, der das Schächten
untersagte, wird vorbereitet. Vor allem aber rufen die Muslime den
Verfassungsgerichtshof an. Das Schächten ist in Österreich durch die
Landestierschutzgesetze grundsätzlich verboten, in einigen Bundesländern
gibt es jedoch Ausnahmen für rituelles Schlachten. In Oberösterreich gibt
es keine Ausnahmeregelung. Die Muslime jedoch bestehen auf das Recht auf
Religionsfreiheit.
"Plattform Islam" wollte Schächten
Drei Vertreter einer neu gegründeten "Plattform Islam" - einer
von ihnen ist ein ausgebildeter Schächter - sprachen am Montag dieser Woche
in einem Linzer Schlachthof vor und begehrten, einen Stier durch Schächten
zu töten. Es sei sogar, so Ahmed Rusznak als Sprecher der Plattform, in dem
Schlachthof eine spezielle "Schächttrommel" vorhanden, die als
die schonendste Art der Schlachtung anzusehen sei. Diese "Schächttrommel"
sei bis heute nicht verwendet worden, so Rusznak. Auch am Montag kam es
nicht dazu.
Amtstierarzt hat Schächten untersagt
Während die Schlachthofbediensteten keinen Einwand gegen das Schächten
gehabt hätten, habe der anwesende Amtstierarzt dies mit Hinweis auf das
Schächtungsverbot in Oberösterreich untersagt, so Rusznak. Nach längeren
Diskussionen mussten die Muslime unverrichteter Dinge wieder abziehen.
"Damit ist aber juristisch gesehen der Präzedenzfall gegeben",
sagte der Plattform-Sprecher, "denn nun können wir vom
Verfassungsgerichtshof feststellen lassen, dass das Schächtungsverbot gegen
die Freiheit der Religionsausübung verstößt".
Klage wird vorbereitet
Nun wollen die Muslime noch diese Woche einen
"Individualantrag" beim Verfassungsgerichtshof einbringen. Ziel
des Antrags wird die Aufhebung des Schächtungsverbots in Oberösterreich
sein.
Achatz: Kein Mensch hat das Recht, Tiere zu quälen
Es sei ein rechtlich zulässiger Vorgang, wenn die Muslime den
Verfassungsgerichtshof anrufen, "ich bin aber der Auffassung, dass sich
kein Mensch das Recht herausnehmen kann, Tiere zu quälen, auch nicht im
Zuge der Religionsausübung". Das erklärte Oberösterreichs
Veterinär-Landesrat Hans Achatz (FPÖ) zu den neuerlichen Diskussionen um
das Schächten.
Es gehe auch mit Betäubung
Die Tiere würden beim Schächten ohne Betäubung große Qualen leiden.
Es gebe aber gesetzlich die Möglichkeit, das Tier dann zu schächten, wenn
es kurz zuvor betäubt wurde. Das stehe mit dem muslimischen Ritus im
Einklang, sagte Achatz. Dies bestätige auch die Tatsache, dass in
Oberösterreich auf diese Weise - also mit einer Betäubung - zahlreiche
Rinder geschlachtet werden, die dann in muslimische Länder exportiert
werden. Das geschehe unter Aufsicht und mit Zustimmung muslimischer
Geistlicher, so Achatz.