News 13.  12. 2002

Katholische Aktion begrüßt Ausländerwahlrecht in Wien

KAÖ-Präsident Christian Friesl wertet die Neuregelung als "sinnvollen Beitrag zur Integration" von Zuwanderern.

Die Katholische Aktion Österreich (KAÖ) hat die Neuregelung des Ausländer- wahlrechtes in Wien begrüßt. Den Beschluss des Wiener Landtages, für Ausländer, die seit fünf Jahren ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, das aktive und passive Wahlrecht auf Bezirksebene einzuführen, wertete KAÖ-Präsident Christian Friesl am Freitag als "sinnvollen Beitrag zur Integration" von Zuwanderern.

Wahlrecht „nach angemessenen Zeitraum“

"Wer mitbestimmen darf, interessiert und engagiert sich meist auch mehr für ein Gemeinwesen", erklärte Friesl im „kathpress“-Gespräch. Es sei richtig, alle Einwohner an politischen Entscheidungs- prozessen zu beteiligen. Dass dazu auch gehöre, ausländischen Mitbürgern nach einem angemessenen Zeitraum das Wahlrecht zuzubilligen, habe die Katholische Aktion mehrfach betont.

Andere Länder sollen Beispiel Wiens folgen

Ausländer, die in Österreich Steuern, Versicherungsbeiträge u.a. zahlen, sollten hier "ihre Lebensumstände zumindest auf kommunaler Ebene und in den Interessenvertretungen mit demokratischen Mitteln mitgestalten können", habe heuer der Beschluss auf einer bundesweiten KAÖ-Konferenz gelautet. Friesl sprach sich dafür aus, dass auch andere Bundesländer dem Beispiel des Wiener Landtages folgen und politische Mitsprache von Ausländern auf kommunaler Ebene ermöglichen.

Senkung des Wahlalters „überlegenswert“

Die Senkung des Wahlalters auf Wiener Landtags-, Gemeinderats- und Bezirksebene auf 16 Jahre sieht Friesl als "überlegenswerten Schritt", jungen Menschen politische Verantwortung zuzugestehen: "Die vielstrapazierte Rede von der Politikverdrossenheit der Jugend stimmt so nicht". Jugendliche seien durchaus bereit, sich politisch zu betätigen und von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Bei der Senkung sollte man nach Friesls Ansicht die Erfahrungen in Wien und im Burgenland, wo ebenfalls mit 16 Jahren gewählt werden kann, auswerten, und für andere Bundesländer und für Nationalratswahlen "entsprechende Schlüsse ziehen".  

 

 

 
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