Katholische Aktion begrüßt Ausländerwahlrecht in Wien
KAÖ-Präsident Christian Friesl wertet die Neuregelung als
"sinnvollen Beitrag zur Integration" von Zuwanderern.
Die Katholische Aktion Österreich (KAÖ)
hat die Neuregelung des Ausländer- wahlrechtes in Wien begrüßt. Den
Beschluss des Wiener Landtages, für Ausländer, die seit fünf Jahren ihren
Hauptwohnsitz in Wien haben, das aktive und passive Wahlrecht auf
Bezirksebene einzuführen, wertete KAÖ-Präsident Christian Friesl am
Freitag als "sinnvollen Beitrag zur Integration" von Zuwanderern.
Wahlrecht „nach angemessenen Zeitraum“
"Wer mitbestimmen darf,
interessiert und engagiert sich meist auch mehr für ein Gemeinwesen",
erklärte Friesl im „kathpress“-Gespräch. Es sei richtig, alle
Einwohner an politischen Entscheidungs- prozessen zu beteiligen. Dass dazu
auch gehöre, ausländischen Mitbürgern nach einem angemessenen Zeitraum
das Wahlrecht zuzubilligen, habe die Katholische Aktion mehrfach betont.
Andere Länder sollen Beispiel Wiens folgen
Ausländer, die in Österreich
Steuern, Versicherungsbeiträge u.a. zahlen, sollten hier "ihre
Lebensumstände zumindest auf kommunaler Ebene und in den
Interessenvertretungen mit demokratischen Mitteln mitgestalten können",
habe heuer der Beschluss auf einer bundesweiten KAÖ-Konferenz gelautet.
Friesl sprach sich dafür aus, dass auch andere Bundesländer dem Beispiel
des Wiener Landtages folgen und politische Mitsprache von Ausländern auf
kommunaler Ebene ermöglichen.
Senkung des Wahlalters „überlegenswert“
Die
Senkung des Wahlalters auf Wiener Landtags-, Gemeinderats- und Bezirksebene
auf 16 Jahre sieht Friesl als "überlegenswerten Schritt", jungen
Menschen politische Verantwortung zuzugestehen: "Die vielstrapazierte
Rede von der Politikverdrossenheit der Jugend stimmt so nicht".
Jugendliche seien durchaus bereit, sich politisch zu betätigen und von
ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Bei der Senkung sollte man nach Friesls
Ansicht die Erfahrungen in Wien und im Burgenland, wo ebenfalls mit 16
Jahren gewählt werden kann, auswerten, und für andere Bundesländer und für
Nationalratswahlen "entsprechende Schlüsse ziehen".
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