News 10. 04. 2003

Enzyklika "Pacem in terris" auch nach 40 Jahren höchst aktuell

Die österreichische kirchliche Kommission "Iustitia et Pax" hat die Aktualität der am 11. April 1963 von Papst Johannes XXIII. veröffentlichten Enzyklika "Pacem in terris" unterstrichen. Angesichts der vielen gewalttätigen Auseinandersetzungen weltweit und des "völkerrechtswidrigen" Krieges im Irak sei bereits der Titel "Über den Frieden unter allen Völkern" höchst aktuell.

Das gerade in Ausarbeitung stehende Sozialwort der 14 Kirchen in Österreich werde viele der in dieser Enzyklika behandelten Themen aufgreifen und zeitgemäß behandeln, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des Vorsitzenden der Kommission, Weihbischof Heinrich Fasching, des Direktors Gerhard Bittner und des Generalsekretärs Christian Wlaschütz.

Soziale Rechte

"Iustitia et Pax" rief die wesentlichen Themen der Enzyklika in Erinnerung: Bemerkenswert ist bereits der erste Teil, in dem von den Rechten und Pflichten der Menschen die Rede sei. Den Beginn mache die Aufzählung von sozialen Rechten, unter anderem jene "auf die geeigneten Mittel zu angemessener Lebensführung". Darunter fielen unter anderem Nahrung, Wohnung und Beistand im Krankheitsfall und bei Arbeitslosigkeit. Die staatlichen Stellen, die das Interesse des Gemeinwohls zu beachten hätten, müssten den Rahmen schaffen, in dem die einzelnen Menschen ihre Rechte wahrnehmen und ihre Pflichten erfüllen könnten: "Darum müssen die Vertreter des Staates unbedingt dafür Sorge tragen, dass dem wirtschaftlichen Fortschritt der Bürger der soziale entspricht."

Alle Staaten gleichgestellt

Trotz der heute "befremdlichen" Sprache, die sich ausschließlich an "Brüder und Söhne" richtet, bewerte der Papst etwa die Teilnahme der Frau am öffentlichen Leben positiv, so die kirchliche Kommission. "Fast prophetisch" muteten die Stellen über das Verhältnis von Staaten untereinander an. Der Papst weise etwa darauf hin, dass "alle Staaten, was ihre natürliche Würde angeht, untereinander gleichgestellt sind". Aus der Verschiedenheit an Gütern oder Wissen "kann aber niemals ein gerechter Grund abgeleitet werden, dass diejenigen, die den übrigen überlegen sind, diese irgendwie von sich abhängig machen ...". Vielmehr sollten diese Staaten zum "gemeinsamen Fortschritt der Völker beitragen". In Anlehnung an "Mater et magistra" mahne der Papst auch zur Entwicklungshilfe. Mit aller Deutlichkeit habe Papst Johannes XXIII. allen Versuchen eine Absage erteilt, die Rechte auf Dasein und Entfaltung von Staaten zu verletzen: "Wie nämlich die Menschen in ihren privaten Angelegenheiten ihren eigenen Vorteil nicht zum ungerechten Schaden anderer suchen dürfen, so dürfen auch die Staaten nicht - wenn sie nicht ein Verbrechen begehen wollen - einen solchen Vorteil erstreben, durch den anderen Nationen Unrecht zugefügt oder sie ungerecht bedrückt würden", zitiert die kirchliche Kommission die Enzyklika.

„Universales Gemeinwohl“

Genauso wie auf staatlicher Ebene bedürfe es auch auf überstaatlicher Ebene einer Instanz, die das Gemeinwohl, in diesem Fall das "universale Gemeinwohl" fördern soll. Diese "allgemeine politische Gewalt" müssten durch Übereinkunft der Völker begründet und nicht mit Gewalt auferlegt werden", heißt es in der Enzyklika. Folgerichtig drücke der Papst den Wunsch aus, "die Vereinten Nationen möchten ihre Organisation und ihre Mittel immer mehr der Weite und dem hohen Rang ihrer Aufgaben anzupassen imstande sein, damit bald die Zeit komme, in der diese Vereinigung die Rechte der menschlichen Person wirksam schützen kann". Die Kommission dazu wörtlich: "Aktueller könnte auch ein im Jahr 2003 geschriebener Text nicht auf die nötigen Reformen der UNO hinweisen."

 

 

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Iustitia et Pax

 

 
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