Enzyklika
"Pacem in terris" auch nach 40 Jahren höchst aktuell
Die
österreichische kirchliche Kommission "Iustitia et Pax" hat die
Aktualität der am 11. April 1963 von Papst Johannes XXIII. veröffentlichten
Enzyklika "Pacem in terris" unterstrichen. Angesichts der vielen
gewalttätigen Auseinandersetzungen weltweit und des "völkerrechtswidrigen"
Krieges im Irak sei bereits der Titel "Über den Frieden unter allen Völkern"
höchst aktuell.
Das
gerade in Ausarbeitung stehende Sozialwort der 14 Kirchen in Österreich
werde viele der in dieser Enzyklika behandelten Themen aufgreifen und
zeitgemäß behandeln, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des
Vorsitzenden der Kommission, Weihbischof Heinrich Fasching, des Direktors
Gerhard Bittner und des Generalsekretärs Christian Wlaschütz.
Soziale
Rechte
"Iustitia
et Pax" rief die wesentlichen Themen der Enzyklika in Erinnerung:
Bemerkenswert ist bereits der erste Teil, in dem von den Rechten und
Pflichten der Menschen die Rede sei. Den Beginn mache die Aufzählung von
sozialen Rechten, unter anderem jene "auf die geeigneten Mittel zu
angemessener Lebensführung". Darunter fielen unter anderem Nahrung,
Wohnung und Beistand im Krankheitsfall und bei Arbeitslosigkeit. Die
staatlichen Stellen, die das Interesse des Gemeinwohls zu beachten hätten,
müssten den Rahmen schaffen, in dem die einzelnen Menschen ihre Rechte
wahrnehmen und ihre Pflichten erfüllen könnten: "Darum müssen die
Vertreter des Staates unbedingt dafür Sorge tragen, dass dem
wirtschaftlichen Fortschritt der Bürger der soziale entspricht."
Alle
Staaten gleichgestellt
Trotz
der heute "befremdlichen" Sprache, die sich ausschließlich an
"Brüder und Söhne" richtet, bewerte der Papst etwa die Teilnahme
der Frau am öffentlichen Leben positiv, so die kirchliche Kommission.
"Fast prophetisch" muteten die Stellen über das Verhältnis von
Staaten untereinander an. Der Papst weise etwa darauf hin, dass "alle
Staaten, was ihre natürliche Würde angeht, untereinander gleichgestellt
sind". Aus der Verschiedenheit an Gütern oder Wissen "kann aber
niemals ein gerechter Grund abgeleitet werden, dass diejenigen, die den übrigen
überlegen sind, diese irgendwie von sich abhängig machen ...".
Vielmehr sollten diese Staaten zum "gemeinsamen Fortschritt der Völker
beitragen". In Anlehnung an "Mater et magistra" mahne der
Papst auch zur Entwicklungshilfe. Mit aller Deutlichkeit habe Papst Johannes
XXIII. allen Versuchen eine Absage erteilt, die Rechte auf Dasein und
Entfaltung von Staaten zu verletzen: "Wie nämlich die Menschen in
ihren privaten Angelegenheiten ihren eigenen Vorteil nicht zum ungerechten
Schaden anderer suchen dürfen, so dürfen auch die Staaten nicht - wenn sie
nicht ein Verbrechen begehen wollen - einen solchen Vorteil erstreben, durch
den anderen Nationen Unrecht zugefügt oder sie ungerecht bedrückt würden",
zitiert die kirchliche Kommission die Enzyklika.
„Universales
Gemeinwohl“
Genauso
wie auf staatlicher Ebene bedürfe es auch auf überstaatlicher Ebene einer
Instanz, die das Gemeinwohl, in diesem Fall das "universale
Gemeinwohl" fördern soll. Diese "allgemeine politische
Gewalt" müssten durch Übereinkunft der Völker begründet und nicht
mit Gewalt auferlegt werden", heißt es in der Enzyklika. Folgerichtig
drücke der Papst den Wunsch aus, "die Vereinten Nationen möchten ihre
Organisation und ihre Mittel immer mehr der Weite und dem hohen Rang ihrer
Aufgaben anzupassen imstande sein, damit bald die Zeit komme, in der diese
Vereinigung die Rechte der menschlichen Person wirksam schützen kann".
Die Kommission dazu wörtlich: "Aktueller könnte auch ein im Jahr 2003
geschriebener Text nicht auf die nötigen Reformen der UNO hinweisen."
Link:
Iustitia et Pax
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