News 04. 09. 2003

EU fordert Freigabe des heiligen Berges Athos für Frauen

Das Aufstiegsverbot sei eine Diskriminierung und verstoße gegen das Recht auf Freizügigkeit.

Das Europaparlament hat Griechenland erneut aufgefordert, die Sperre des heiligen Berges Athos für Frauen aufzuheben. Das Gesetz aus dem Jahre 1953, das Frauen den Zugang zu der orthodoxen Klostersiedlung auf dem Berg im Norden Griechenlandes verbietet, verletze internationale Abkommen zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung auf Grund des Geschlechts, stellte die EU-Volksvertretung am Donnerstag fest. Außerdem sei es ein Verstoß gegen das Recht auf Freizügigkeit, das sowohl in Griechenland wie EU-weit gelte, heißt es in einer Entschließung zur Lage der Menschenrechte in der EU.

Bestandteil der EU-Verträge

Das fragliche Gesetz sieht Haftstrafen zwischen zwei und zwölf Monaten für Frauen vor, die sich über das Verbot hinwegsetzen und den Berg Athos besteigen, wo orthodoxe Geistliche eine Mönchsrepublik gegründet haben. Die selbe Forderung hatte das Europaparlament bereits in früheren Menschenrechtsberichten erhoben. Bisher waren diese Appelle in Griechenland, wo die orthodoxe Kirche großen Einfluss hat, jedoch auf taube Ohren gestoßen. Das Statut der griechisch-orthodoxen Mönchsrepublik sei ausdrücklicher Bestandteil der Verträge zur EU-Mitgliedschaft Griechenlands. Zu diesem Statut gehöre auch der Ausschluss von Frauen. Ein Votum des Europäischen Parlaments könne das seit 1050 bestehende Statut nicht verändern.

 

 
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