EU
fordert Freigabe des heiligen Berges Athos für Frauen
Das
Aufstiegsverbot
sei eine Diskriminierung und verstoße gegen das Recht auf Freizügigkeit.
Das
Europaparlament hat Griechenland erneut aufgefordert, die Sperre des
heiligen Berges Athos für Frauen aufzuheben. Das Gesetz aus dem Jahre 1953,
das Frauen den Zugang zu der orthodoxen Klostersiedlung auf dem Berg im
Norden Griechenlandes verbietet, verletze internationale Abkommen zur
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung auf Grund des Geschlechts,
stellte die EU-Volksvertretung am Donnerstag fest. Außerdem sei es ein
Verstoß gegen das Recht auf Freizügigkeit, das sowohl in Griechenland wie
EU-weit gelte, heißt es in einer Entschließung zur Lage der Menschenrechte
in der EU.
Bestandteil
der EU-Verträge
Das
fragliche Gesetz sieht Haftstrafen zwischen zwei und zwölf Monaten für
Frauen vor, die sich über das Verbot hinwegsetzen und den Berg Athos
besteigen, wo orthodoxe Geistliche eine Mönchsrepublik gegründet haben.
Die selbe Forderung hatte das Europaparlament bereits in früheren
Menschenrechtsberichten erhoben. Bisher waren diese Appelle in Griechenland,
wo die orthodoxe Kirche großen Einfluss hat, jedoch auf taube Ohren gestoßen.
Das Statut der griechisch-orthodoxen Mönchsrepublik sei ausdrücklicher
Bestandteil der Verträge zur EU-Mitgliedschaft Griechenlands. Zu diesem
Statut gehöre auch der Ausschluss von Frauen. Ein Votum des Europäischen
Parlaments könne das seit 1050 bestehende Statut nicht verändern.
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