Die
Rolle der Kardinäle
in der katholischen Kirche
Das
Wort Kardinal leitet sich vom Begriff ”cardo” (lateinisch für Türangel)
ab und soll die Verbundenheit mit dem Bischof signalisieren. Noch heute
werden Priester in eine bestimmte Diözese ”inkardiniert”. Heute dürfen
alleine die Kardinäle den neuen Papst wählen.
Doch die
Papstwahl war nicht immer ein Privileg des Kollegiums der Kardinäle, im
ersten Jahrtausend wurde der Bischof von Rom – wie alle anderen Bischöfe
– von Klerus und Volk seiner Diözese gewählt. Dabei verkam das Papsttum
zeitweise zum Spielball römischer Adelsintrigen und weltlicher Machtkämpfe.
Darum übertrug Papst Nikolaus II. im Jahr 1059 mit dem Dekret "In
nomine Domini" (Im Namen des Herrn) das Recht der Papstwahl ausschließlich
den Kardinalbischöfen.
Die
drei Ordnungen der Kardinäle
In
den folgenden 120 Jahren erkämpften sich auch noch die anderen führenden römischen
Kleriker, die Kardinalpriester und Kardinaldiakone, das Wahlrecht.
Diese
drei Ordnungen der Kardinäle bilden das Kardinalskollegium. Die Einteilung
hat nichts mit dem Weihegrad eines Kardinals zu tun, sondern besagt nur,
dass er neben seiner sonstigen Funktion eine titelmäßige Position im römischen
Klerus innehaben muss. Zu einem der sechs Kardinalbischöfe – das
sind stets lange amtierende Leiter von Kurienbehörden –- wird man vom
Papst ernannt. Die Kardinalpriester sind heute vorwiegend die nicht in Rom
ansässigen Mitglieder des Kardinalskollegiums, meist Erzbischöfe und
Metropoliten aus aller Welt. Doyen dieser Ordnung ist der einzige noch von
Papst Johannes XXIII. ernannte Kardinal, der Wiener Alterzbischof Franz König.
Wer seine Hauptfunktion an der römischen Kurie hat und den Purpur verliehen
bekommt, zählt zunächst zu den Kardinaldiakonen und kann nach zehn Jahren
Dienst zum Kardinalpriester befördert werden. Den Dekan des Kollegiums,
derzeit Kardinal Bernardin Gantin (Benin), und den Subdekan, derzeit
Kardinal Josef Ratzinger (Deutschland), wählen die Kardinalbischöfe aus
ihrer Mitte.
Wer
Kardinal wird liegt alleine am Papst
Wer
Kardinal wird, beruht heute allein auf einer freien Entscheidung des
Papstes. Kardinäle werden nach kirchlichem Sprachgebrauch nicht ernannt,
sondern "kreiert", weshalb sie von bösen Zungen auch gerne als
"Kreaturen" des Papstes bezeichnet werden. Bei einem Konsistorium
kann der Papst nach der Proklamation der neuen Kardinäle, die er einzeln
namentlich bekannt gibt, auch einen oder mehrere kirchliche Würdenträger
"in pectore" (im Herzen) zum Kardinal erheben. Der oder die Namen
bleiben vorerst geheim. Erst nachdem sein Name vom Papst veröffentlicht
wurde, tritt der Kardinal in seine Pflichten und Rechte ein.
Zeugnis
für den Glauben - auch unter Einsatz des Blutes
Steht
das von Türangel abgeleitete Wort Kardinal für das Bemühen um Verbindung
mit dem Inhaber des Petrusamtes, so soll der Kardinalspurpur die
Bereitschaft signalisieren, auch unter Einsatz des Blutes Zeugnis für den
Glauben abzulegen. Kennzeichen der Kardinäle wurden der rote Hut, das rote
Birett, das rote Schädelkäppchen und der rote Mantel, ihre Anrede lautet
”Eminenz”. Kardinäle genießen einige Vorrechte, sie dürfen zum
Beispiel wie der Papst ohne Einschränkung überall auf der Welt Beichte hören
und sind nur der Jurisdiktion durch den Papst unterworfen. Die Aberkennung
der Kardinalswürde ist möglich, kommt aber äußerst selten vor. Kardinal
bleibt man in der Regel bis zum Tod, außer man wird zum Papst gewählt oder
ersucht freiwillig um Rücktritt. Allerdings verlieren Kardinäle seit einer
Verordnung Pauls VI. aus dem Jahr 1970 mit der Vollendung des 80.
Lebensjahres das Recht der Papstwahl.
Lange
Zeit mussten Kardinäle nicht Priester sein. Bis ins 16. Jahrhundert wurden
nicht selten Gelehrte, Wissenschaftler und Diplomaten in das Kollegium
berufen. Noch im 19. Jahrhundert waren zwei Kardinalstaatssekretäre
lediglich Diakone. Das seit 1984 geltende Kirchenrecht verlangt nun, dass
Kardinäle schon Priester sein und, so sie noch nicht Bischöfe sind, auch
die Bischofsweihe empfangen sollen. Doch diese Verpflichtung wurde, wenn
mitunter nicht mehr zur Papstwahl berechtigte ältere Theologen Kardinäle
wurden, nicht ganz genau genommen. Vorschläge, auch Frauen in das Kollegium
aufzunehmen, fanden jedenfalls in Rom nie Gehör.
Lange
dominierten die Italiener
Jahrhundertelang
dominierten im Kardinalskollegium zahlenmäßig die Italiener (nur in der
Zeit der Avignon-Päpste die Franzosen). Noch 1903 stammten von 62 Kardinälen
nur zwei nicht aus Europa, und die Italiener hatten mit 41 Elektoren beinahe
die Zwei-Drittel-Mehrheit. Erst unter Pius XII. sank die Zahl der Italiener
unter 50 Prozent. Bei der Wahl von Johannes Paul II. im Jahr 1978 standen
bereits 55 Europäer einer hauchdünnen Mehrheit von 56 Nichteuropäern
gegenüber. Die neuen Kardinalskreierungen Johannes Pauls II. werden die
Gewichte erneut verschieben. Zugleich hat Johannes Paul II. das
Kardinalskollegium, das nach dem Konzil neben der Bischofssynode zu
verblassen und zum Auslaufmodell zu werden drohte, als Beratungsgremium
wieder aufgewertet.
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