News 29. 09. 2003

Die Rolle der Kardinäle in der katholischen Kirche

Das Wort Kardinal leitet sich vom Begriff ”cardo” (lateinisch für Türangel) ab und soll die Verbundenheit mit dem Bischof signalisieren. Noch heute werden Priester in eine bestimmte Diözese ”inkardiniert”. Heute dürfen alleine die Kardinäle den neuen Papst wählen.

Doch die Papstwahl war nicht immer ein Privileg des Kollegiums der Kardinäle, im ersten Jahrtausend wurde der Bischof von Rom – wie alle anderen Bischöfe – von Klerus und Volk seiner Diözese gewählt. Dabei verkam das Papsttum zeitweise zum Spielball römischer Adelsintrigen und weltlicher Machtkämpfe. Darum übertrug Papst Nikolaus II. im Jahr 1059 mit dem Dekret "In nomine Domini" (Im Namen des Herrn) das Recht der Papstwahl ausschließlich den Kardinalbischöfen. 

Die drei Ordnungen der Kardinäle

In den folgenden 120 Jahren erkämpften sich auch noch die anderen führenden römischen Kleriker, die Kardinalpriester und Kardinaldiakone, das Wahlrecht.

Diese drei Ordnungen der Kardinäle bilden das Kardinalskollegium. Die Einteilung hat nichts mit dem Weihegrad eines Kardinals zu tun, sondern besagt nur, dass er neben seiner sonstigen Funktion eine titelmäßige Position im römischen Klerus innehaben muss. Zu einem der sechs Kardinalbischöfe – das sind stets lange amtierende Leiter von Kurienbehörden –- wird man vom Papst ernannt. Die Kardinalpriester sind heute vorwiegend die nicht in Rom ansässigen Mitglieder des Kardinalskollegiums, meist Erzbischöfe und Metropoliten aus aller Welt. Doyen dieser Ordnung ist der einzige noch von Papst Johannes XXIII. ernannte Kardinal, der Wiener Alterzbischof Franz König. Wer seine Hauptfunktion an der römischen Kurie hat und den Purpur verliehen bekommt, zählt zunächst zu den Kardinaldiakonen und kann nach zehn Jahren Dienst zum Kardinalpriester befördert werden. Den Dekan des Kollegiums, derzeit Kardinal Bernardin Gantin (Benin), und den Subdekan, derzeit Kardinal Josef Ratzinger (Deutschland), wählen die Kardinalbischöfe aus ihrer Mitte.

Wer Kardinal wird liegt alleine am Papst 

Wer Kardinal wird, beruht heute allein auf einer freien Entscheidung des Papstes. Kardinäle werden nach kirchlichem Sprachgebrauch nicht ernannt, sondern "kreiert", weshalb sie von bösen Zungen auch gerne als "Kreaturen" des Papstes bezeichnet werden. Bei einem Konsistorium kann der Papst nach der Proklamation der neuen Kardinäle, die er einzeln namentlich bekannt gibt, auch einen oder mehrere kirchliche Würdenträger "in pectore" (im Herzen) zum Kardinal erheben. Der oder die Namen bleiben vorerst geheim. Erst nachdem sein Name vom Papst veröffentlicht wurde, tritt der Kardinal in seine Pflichten und Rechte ein.

Zeugnis für den Glauben - auch unter Einsatz des Blutes

Steht das von Türangel abgeleitete Wort Kardinal für das Bemühen um Verbindung mit dem Inhaber des Petrusamtes, so soll der Kardinalspurpur die Bereitschaft signalisieren, auch unter Einsatz des Blutes Zeugnis für den Glauben abzulegen. Kennzeichen der Kardinäle wurden der rote Hut, das rote Birett, das rote Schädelkäppchen und der rote Mantel, ihre Anrede lautet ”Eminenz”. Kardinäle genießen einige Vorrechte, sie dürfen zum Beispiel wie der Papst ohne Einschränkung überall auf der Welt Beichte hören und sind nur der Jurisdiktion durch den Papst unterworfen. Die Aberkennung der Kardinalswürde ist möglich, kommt aber äußerst selten vor. Kardinal bleibt man in der Regel bis zum Tod, außer man wird zum Papst gewählt oder ersucht freiwillig um Rücktritt. Allerdings verlieren Kardinäle seit einer Verordnung Pauls VI. aus dem Jahr 1970 mit der Vollendung des 80. Lebensjahres das Recht der Papstwahl.  

Lange Zeit mussten Kardinäle nicht Priester sein. Bis ins 16. Jahrhundert wurden nicht selten Gelehrte, Wissenschaftler und Diplomaten in das Kollegium berufen. Noch im 19. Jahrhundert waren zwei Kardinalstaatssekretäre lediglich Diakone. Das seit 1984 geltende Kirchenrecht verlangt nun, dass Kardinäle schon Priester sein und, so sie noch nicht Bischöfe sind, auch die Bischofsweihe empfangen sollen. Doch diese Verpflichtung wurde, wenn mitunter nicht mehr zur Papstwahl berechtigte ältere Theologen Kardinäle wurden, nicht ganz genau genommen. Vorschläge, auch Frauen in das Kollegium aufzunehmen, fanden jedenfalls in Rom nie Gehör.

Lange dominierten die Italiener

Jahrhundertelang dominierten im Kardinalskollegium zahlenmäßig die Italiener (nur in der Zeit der Avignon-Päpste die Franzosen). Noch 1903 stammten von 62 Kardinälen nur zwei nicht aus Europa, und die Italiener hatten mit 41 Elektoren beinahe die Zwei-Drittel-Mehrheit. Erst unter Pius XII. sank die Zahl der Italiener unter 50 Prozent. Bei der Wahl von Johannes Paul II. im Jahr 1978 standen bereits 55 Europäer einer hauchdünnen Mehrheit von 56 Nichteuropäern gegenüber. Die neuen Kardinalskreierungen Johannes Pauls II. werden die Gewichte erneut verschieben. Zugleich hat Johannes Paul II. das Kardinalskollegium, das nach dem Konzil neben der Bischofssynode zu verblassen und zum Auslaufmodell zu werden drohte, als Beratungsgremium wieder aufgewertet.

 

 

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