Baden-Württemberg
beschließt Kopftuchverbot
Als
erstes deutsches Bundesland verbietet Baden- Württemberg muslimischen
Lehrerinnen, an öffentlichen Schulen mit Kopftuch zu unterrichten. In den
USA unterstützt das
Justizministerium eine Schülerin, die im Unterricht das Kopftuch tragen
will.
Mit
den Stimmen der CDU/FDP-Koalition sowie den meisten SPD-Abgeordneten
verabschiedete der Landtag am Donnerstag in Stuttgart die entsprechende Änderung
des Schulgesetzes.
Politischer
Islamismus?
Das
Kopftuch einer Lehrerin habe in der Schule auf Grund seiner Mehrdeutigkeit
und der damit verbundenen politischen Bedeutung im Sinne des politischen
Islamismus keinen Platz, begründete Kultusministerin Annette Schavan (CDU)
das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz.
Verbot
für Lehrkräfte
Die
neue Regelung, die nach der Veröffentlichung des Gesetzes am 8. oder 13.
April in Kraft treten soll, war durch ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Das oberste deutsche Gericht
hatte im September 2003 festgestellt, dass ein Verbot für Lehrkräfte, in
Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, eine gesetzliche Regelung in
den Ländern voraussetzt. Geklagt hatte Fereshta Ludin, eine deutsche
Lehrerin afghanischer Herkunft. Sie wollte unter Berufung auf ihren
islamischen Glauben mit Kopftuch unterrichten. Baden-Württemberg hatte
jedoch ihre Aufnahme in den Schuldienst nach dem Referendariat abgelehnt.
Klare
Regelung
Schavan
sagte, die Schulen bräuchten eine klare Regelung, das Wohl der
Allgemeinheit stehe über persönlicher Selbstverwirklichung. Sie hatte sich
gegen Bedenken ihrer Kabinettskollegin Corinna Werwigk- Hertneck (FDP)
durchgesetzt. Die Justizministerin befürchtete verfassungsrechtliche
Probleme, nachdem das Gesetz zwar das Kopftuch verbietet, christliche und
jüdische Symbole aber erlaubt. Ähnliche Gesetze werden in Bayern, Hessen,
dem Saarland und Niedersachsen vorbereitet.
Berlin
ist anders
Berlin
will künftig nicht nur Kopftücher, sondern alle religiösen Symbole in
bestimmten Bereichen des Öffentlichen Dienstes verbieten. Danach dürfen
weder Polizisten noch Richter, Strafvollzugsbeamte oder Lehrer an
staatlichen Schulen Kopftuch, Kreuz oder jüdische Kippa im Dienst tragen.
Ausnahmen gelten für Berufsschulen und den zweiten Bildungsweg,
Kindertagesstätten und den Religionsunterricht. Auf diesen Kompromiss
einigten sich die Regierungsfraktionen SPD und PDS nach monatelanger
Debatte.
Besondere
Staatsgewalt
Innensenator
Ehrhart Körting (SPD) unterstrich, dass Berlin im Gegensatz zu anderen Ländern
in seinem Gesetzentwurf alle Religionen gleich behandele. Dies sei vom
Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Tragen von Kopftüchern
muslimischer Lehrerinnen gefordert worden. Der Entwurf umfasst die Beamten
und Angestellten im öffentlichen Dienst, die besondere Staatsgewalt ausüben.
Denkbar ist laut Körting dagegen, dass künftig eine Senatorin oder eine
Bezirksbürgermeisterin ein Kopftuch im Dienst trägt. Das Verbot gelte auch
nicht für Besucher in Schulen.
US-Justizministerium
verteidigt Kopftuch im Unterricht
Im
Streit um das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht hat eine Schülerin im
US-Bundesstaat Oklahoma Schützenhilfe vom Justizministerium bekommen. Das
Ministerium unterstützt die Klage des Mädchens gegen einen Schulbezirk,
der ihr das Kopftuch verbieten wollte, berichteten US-Medien am Donnerstag.
Es sei dem Kind nicht zuzumuten, zwischen der Kleiderordnung der Schule und
seiner religiösen Überzeugung wählen zu müssen, teilte das Ministerium
mit.
Sicherheitsmaßnahme
Der
Schuldistrikt von Muskogee ist damit nicht einverstanden. Die Kleiderordnung
sei "eine Sicherheitsmaßnahme" für die Schüler, die von allen
beachtet werden müsse, sagte Anwalt John Tucker im US- Fernsehen. Sie sei
zudem "religionsneutral". Nashala Hearn (11) war im Herbst vom
Unterricht suspendiert worden. Sie darf inzwischen wieder - mit Kopftuch -
zur Schule kommen, während die Behörden über ihr weiteres Vorgehen
beraten, sagte die Anwältin der Schülerin, Leah Farish.
Frankreich
In
Frankreich wurde gerade ein Gesetz verabschiedet, das muslimischen Schülerinnen
das Tragen von Kopftüchern verbietet.
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