News 02. 04. 2004

Baden-Württemberg beschließt Kopftuchverbot

Als erstes deutsches Bundesland verbietet Baden- Württemberg muslimischen Lehrerinnen, an öffentlichen Schulen mit Kopftuch zu unterrichten. In den USA unterstützt das Justizministerium eine Schülerin, die im Unterricht das Kopftuch tragen will.

Mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition sowie den meisten SPD-Abgeordneten verabschiedete der Landtag am Donnerstag in Stuttgart die entsprechende Änderung des Schulgesetzes.

Politischer Islamismus?

Das Kopftuch einer Lehrerin habe in der Schule auf Grund seiner Mehrdeutigkeit und der damit verbundenen politischen Bedeutung im Sinne des politischen Islamismus keinen Platz, begründete Kultusministerin Annette Schavan (CDU) das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz.

Verbot für Lehrkräfte

Die neue Regelung, die nach der Veröffentlichung des Gesetzes am 8. oder 13. April in Kraft treten soll, war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Das oberste deutsche Gericht hatte im September 2003 festgestellt, dass ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, eine gesetzliche Regelung in den Ländern voraussetzt. Geklagt hatte Fereshta Ludin, eine deutsche Lehrerin afghanischer Herkunft. Sie wollte unter Berufung auf ihren islamischen Glauben mit Kopftuch unterrichten. Baden-Württemberg hatte jedoch ihre Aufnahme in den Schuldienst nach dem Referendariat abgelehnt.

Klare Regelung

Schavan sagte, die Schulen bräuchten eine klare Regelung, das Wohl der Allgemeinheit stehe über persönlicher Selbstverwirklichung. Sie hatte sich gegen Bedenken ihrer Kabinettskollegin Corinna Werwigk- Hertneck (FDP) durchgesetzt. Die Justizministerin befürchtete verfassungsrechtliche Probleme, nachdem das Gesetz zwar das Kopftuch verbietet, christliche und jüdische Symbole aber erlaubt. Ähnliche Gesetze werden in Bayern, Hessen, dem Saarland und Niedersachsen vorbereitet.

Berlin ist anders

Berlin will künftig nicht nur Kopftücher, sondern alle religiösen Symbole in bestimmten Bereichen des Öffentlichen Dienstes verbieten. Danach dürfen weder Polizisten noch Richter, Strafvollzugsbeamte oder Lehrer an staatlichen Schulen Kopftuch, Kreuz oder jüdische Kippa im Dienst tragen. Ausnahmen gelten für Berufsschulen und den zweiten Bildungsweg, Kindertagesstätten und den Religionsunterricht. Auf diesen Kompromiss einigten sich die Regierungsfraktionen SPD und PDS nach monatelanger Debatte.

Besondere Staatsgewalt

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) unterstrich, dass Berlin im Gegensatz zu anderen Ländern in seinem Gesetzentwurf alle Religionen gleich behandele. Dies sei vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Tragen von Kopftüchern muslimischer Lehrerinnen gefordert worden. Der Entwurf umfasst die Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, die besondere Staatsgewalt ausüben. Denkbar ist laut Körting dagegen, dass künftig eine Senatorin oder eine Bezirksbürgermeisterin ein Kopftuch im Dienst trägt. Das Verbot gelte auch nicht für Besucher in Schulen.

US-Justizministerium verteidigt Kopftuch im Unterricht

Im Streit um das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht hat eine Schülerin im US-Bundesstaat Oklahoma Schützenhilfe vom Justizministerium bekommen. Das Ministerium unterstützt die Klage des Mädchens gegen einen Schulbezirk, der ihr das Kopftuch verbieten wollte, berichteten US-Medien am Donnerstag. Es sei dem Kind nicht zuzumuten, zwischen der Kleiderordnung der Schule und seiner religiösen Überzeugung wählen zu müssen, teilte das Ministerium mit.

Sicherheitsmaßnahme

Der Schuldistrikt von Muskogee ist damit nicht einverstanden. Die Kleiderordnung sei "eine Sicherheitsmaßnahme" für die Schüler, die von allen beachtet werden müsse, sagte Anwalt John Tucker im US- Fernsehen. Sie sei zudem "religionsneutral". Nashala Hearn (11) war im Herbst vom Unterricht suspendiert worden. Sie darf inzwischen wieder - mit Kopftuch - zur Schule kommen, während die Behörden über ihr weiteres Vorgehen beraten, sagte die Anwältin der Schülerin, Leah Farish.

Frankreich

In Frankreich wurde gerade ein Gesetz verabschiedet, das muslimischen Schülerinnen das Tragen von Kopftüchern verbietet. 

 

 

 

 

 

 
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