Katholischer Gottesdienst

 

Sonntag, 11. 09. 2005, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr, 

ORF Regionalradios

 

Pfarrkirche zum Hl. Kreuz in Schönberg, Tirol

 

24. Sonntag im Jahreskreis

 

 

 

Der Gottesdienst

Die Predigt

Pater Emil Löffler

Die Schönberger Kirche

Schönberg im Stubaital

 

 

 

Der Gottesdienst:

Musik:

Franz Xaver Gruber: „Messe in D-Dur“

„Halleluja“

GL 638 "Nun singe Lob, du Christenheit"

GL 480 „Wir weihn der Erde Gaben“

Wolfgang Amadeus Mozart "Ave verum"

GL 266 "Nun danket alle Gott"

P. Heribert Rasch OFM "Ave Maria"

 

 

Ausführende:

Vorsteher d. Gottesdienstes:

P. Dr. Emil Löffler OFM

Der Kirchenchor Schönberg

Leitung und Orgel: Dr. Karl Mark

 

 

Von 11.15 bis 13.30 Uhr ist P.  Dr. Emil Löffler OFM für ein Gespräch unter der Tel. Nr.  05225 / 62543 zu erreichen.

 

 

P. Dr. Emil Löffler OFM

 

Franziskaner der Tiroler Provinz, Jahrgang 1937

Promotion zum Dr. theol. In Salzburg (1971)

langjähriger hauptamtlicher Religionslehrer am

Gymnasium der Franziskaner in Hall in Tirol,

Pensionierung 1999.

Seit dem Jahr 2000 Pfarrer in Schönberg im Stubaital.

 

Über die Entstehung der Schönberger Kirche

1348 soll die Pest fast das ganze Stubaital ausgerottet haben. Im Jahre 1604 brach in Schönberg die Pest aus. In kurzer Zeit raffte sie viele Menschenleben dahin. Als Dank für die Errettung von der Pest gelobten die Bauersleute Anton und Maria Steuxner, auf ihrem Grund ein Kreuz mit Maria und dem Apostel Johannes aufzustellen. 1627 wurde zum Schutz gegen Witterungseinflüsse über der Kreuzigungsgruppe ei­ne kleine Kapelle erbaut. Sie wurde später erweitert und den Pestheiligen Sebasti­an, Rochus und Pirmin geweiht. Aus Berichten geht hervor, dass diese Kapelle eine Zeitlang als Wallfahrtsort gegolten habe.

 

Die heutige Kirche zum heiligen Kreuz wurde als letztes Gotteshaus des Stubaitales 1748/49 vom berühmten geistlichen Baudirektor Franz de Paula Penz geplant und erbaut und 1750 vom Fürstbischof Leopold Graf von Spaur geweiht. Im Stiftslibell werden u. a. als Spender der Pfarrer der Mutterpfarre Telfes, die Wirtsfamilie Rott, Bauern aus Schönberg und Mieders sowie eine Stiftung des Unterberger Kirchleins genannt. Mit der Entstehung der Schönberger Kirche einher ging die Ernennung zur Kuratie. 1891 wurde Schönberg zur Pfarre erhoben. Für die Kirchenrestaurierung 1885 gewährte Kaiser Franz Josef eine Unterstützung. Die jüngste Innen- und Außenrenovierung der Pfarrkirche Schönberg wurde mit großer Umsicht und Einsatz in den Jahren 1981 bis 1984 unter Leitung des Ortspfarrers und Franziskanerquardians P. Siegmund Schmid durchgeführt.

 

 

Schönberg im Stubaital

Die Geschichte von Schönberg ist eng mit der Brennerstraße verbunden. Münzenfunde aus der Zeit der römischen Kaiser Trajan, Pupienus, Victorin und Licianus beweisen, dass schon um die Zeitenwende über „Schönenberge“ - so wird der Ort 1180 erstmals genannt - der Brennerverkehr führte. Beim Parkplatz Europabrücke wurde ein Stück der alten Römerstraße mit der gut erhaltenen Fahrrinne konserviert. Peter Anich, der große Tiroler Kartograph, verzeichnete in seiner Karte noch eine Burg Schönberg, an die nur noch die „Burgwiese“ und eine 1932 entdeckte Zisterne erinnern.

 

Der Brenner, niedrigster Alpenübergang in Westösterreich, begünstigte schon in grauer Vorzeit den Verkehr von Nord nach Süd und umgekehrt. Der Verkehr wiederum führte zu zahlreichen Ansiedlungen entlang der Brennerstraße. Von allen Völkerschaften des Altertums hinterließen die Römer die nachhaltigsten Spuren. Sie legten eine Heerstraße an, die von Süden über Sterzing, Wilten, Zirl und Scharnitz nach Norden führte. In angemessenen Abständen - auch in Schönberg - richteten sie Raststationen ein. Der Verkehr brachte den Menschen nicht nur Wohlstand, sondern auch Seuchen, die an der Brennerstraße große Menschenopfer forderten.

 

 

Predigt

 

Schwestern und Brüder!

Mit Genugtuung, vielleicht auch mit etwas Schadensfreude haben wir das Urteil des Königs über seinen unbarmherzigen Diener vernommen. Recht geschieht ihm. Wie kann man nur so dumm sein, sich derart daneben zu benehmen?

Ich frage mich allerdings: War das nur Dummheit, die dem Diener jedwede Einsicht in den objektiven Sachverhalt verbaute? Könnte es nicht auch so gewesen sein, dass der Knecht gar kein schlechtes Gewissen hatte, als er auf seinen Mitknecht losging? Vielleicht dachte er an Recht und Gerechtigkeit, als er einforderte, was ihm doch scheinbar auch zustand. Wir würden wohl darauf antworten: da stünde es doch schlecht uni seine Gewissenserkenntnis, wenn er die Einsicht in den wahren Tatbestand nicht erfassen habe können.

Hatte er also ein irrendes Gewissen? Gegebenfalls ja. Die Frage ist allerdings: Prägt er für sein irrendes Gewissen auch selbst die Schuld? Denn es gibt zweifelsohne ein schuldhaft irrendes Gewissen und ein unüberwindliches, d.h. den Irrtum nicht erkennendes Gewissen, das mit persönlicher Schuld nichts zu tun hat.

 

Gestatten Sie, dass ich bei diesem Thema ein wenig verweile: Jeder Mensch im Gebrauche seiner Vernunft besitzt auch eine Gewissensanlage in seinem Inneren. Die Väter des II. Vatikanums haben dies so ausgedrückt:

“Der Mensch hat ein Gesetz, das von Gott seinem Herzen eingeschrieben ist, dem zu gehorchen eben seine Würde ist und gemäß dem er gerichtet werden wird“ (Kirche u. Welt, 16). Man hat mit Recht das Gewissen beschrieben als eine Fähigkeit der praktischen Vernunft, die sittlichen Forderungen zu erkennen, verbunden mit einem inneren Antrieb, diesen Forderungen gemäß auch zu leben. Aber da es hier um eine innere Anlage im Menschen geht, muss diese — wie jede andere gute Anlage im Menschenherzen — entwickelt und entfaltet werden. Das ist eine grundlegende Verpflichtung im Leben eines jeden Menschen. Wer diese ständig verweigert, d.h. nach dem Motto lebt “was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“, ist verantwortlich für sein in vielen Fragen der Sittlichkeit irrendes Gewissen. Wer sich andererseits im Leben um Gewissensbildung bemüht, kann sich zwar auch einmal in einen Irrtum verfangen, trägt aber in diesem Fall keine persönliche Verantwortung. Dazu noch einmal die Väter des erwähnten Konzils: “Nicht selten (jedoch) geschieht es, dass das Gewissen aus unüberwindlicher Unkenntnis irrt, ohne dass es dadurch seine Würde verliert. Das kann man aber nicht sagen“ — auch das ist noch Zitat “wenn der Mensch sich zu wenig darum müht, nach dem Wahren und Guten zu suchen, und das Gewissen durch Gewöhnung an die Sünde allmählich fast blind wird“ (Kirche u. Welt, 16).

 

Ich höre, wie man mir geradezu entgegen schreit: Wo bleibt da die Gewissensfreiheit, die Meinungsfreiheit? Kein Zweifel: die Gewissensfreiheit ist eines der höchsten Güter des Menschen überhaupt. Aber Gewissensfreiheit ist doch keine Willkürfreiheit, nach der Mensch tun und lassen kann, wonach ihm gerade zumute ist. Es hat jemand den Satz geprägt: Die Freiheit des Gewissens ist nicht die Freiheit vom Gewissen! Das heißt doch: Gewissensfreiheit ja, selbst im Falle eines unüberwindlich irrenden Gewissens, aber nicht im Falle des schuldhaft irrenden Gewissens. Denn aus einem solchen Gewissen heraus zu handeln, wäre - theologisch ausgedrückt — sündhaft.

Bleibt noch eine letzte Frage: Und woher nehme ich in der Gewissensbildung jene Gesetze und Normen, auf die ein wahres und richtiges Gewissen aufgebaut werden kann? Gewiss werden diesbezüglich Fachkenntnisse auf verschiedenen Ebenen weiterhelfen, aber letztlich bleibt ein Christ auf das die Gebote Gottes interpretierende Lehramt der Kirche verwiesen. Ich darf ein letztes Mal das Konzil zitieren: “Bei ihrer Gewissensbildung“, so lehrten die Vater, “müssen jedoch die Christgläubigen die heilige und sichere Lehre der Kirche sorgfältig vor Augen haben. Denn nach dem Willen Christi ist die katholische Kirche die Lehrerin der Wahrheit“ (Religionsfreiheit, 14) — eine Aussage, die für manche zum Stein des Anstoßes werden könnte. Aber lassen Sie mich mit den Worten des jetzigen Heiligen Vaters antworten: “Die von Christus dem Petrus und seinen Nachfolgern übertragene Macht (eben z. B. das Lehramt) ist ... ein Auftrag zum Dienen ... Der Papst ist kein absoluter Herrscher, dessen Denken und Willen Gesetz sind. Im Gegenteil: Sein Dienst garantiert Gehorsam gegenüber Christus und seinem Wort“ (Lateranbasilika, 7. Mai 2005).

 

Schwestern und Brüder! Kehren wir zurück zu unserem heutigen Evangelienabschnitt und lasst uns daraus folgern: Ein wahres und richtiges Gewissen verlangt Einsicht in die eigene Sündhaftigkeit, was auch das Erbarmen mit den an uns schuldig gewordenen Mitmenschen mit einschließt. Nur eine solche Haltung wird uns die alles verzeihende Liebe Gottes zuwenden. Amen.