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Koadjutor – Stellvertreter des Bischofs
Der bischöfliche Koadjutor ist ein mit bischöflicher Weihegewalt ausgestatteter Stellvertreter beziehungsweise ein Gehilfe eines regierenden Bischofs, der auf Grund persönlicher Umstände oder wegen der Größe seines Zuständigkeitsbereiches sein Amt nicht alleine versehen kann. Ein Koadjutor wird entweder dem Bischof persönlich oder dem Bistum gegeben. Bestellt werden kann ein Koadjutor alleine vom Papst. Alle bischöflichen RechteDer einem dienstunfähigen Bischof beigegeben Koadjutor hat alle bischöflichen Rechte und Pflichten. Es kann ein Koadjutor mit Nachfolgerecht bestellt werden. In diesem Falle wird der Koadjutor Ortsoberhirte, sollte der Bischofssitz nicht mehr besetzt sein. Ein eventuell bestehendes Wahlrecht eines Domkapitel bleibt dann außer Betracht. Hat der Koadjutor kein Nachfolgerecht nennt man den Koadjutor Weihbischof, Hilfsbischof oder auch Auxiliarbischof.Koadjutor in ÖsterreichDer letzte Koadjutor in Österreich war der heutige Kardinal Christoph Schönborn. Er wurde 1995 für die Erzdiözese Wien bestellt, als deren damaliger Erzbischof Hans-Hermann Groer wegen Missbrauchsvorwürfen heftiger öffentlicher Kritik ausgesetzt war.
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